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VG Darmstadt, 14.05.2009 - 7 K 2381/06.DA (3) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Erstattung von Schülerbeförderungskosten in fiktiver Berechnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Erstattung von Schülerbeförderungskosten in fiktiver Berechnung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 14.05.2009 - 7 K 2381/06.DA (3)
- VGH Hessen, 29.06.2010 - 7 A 1797/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Hessen, 16.05.1990 - 7 UE 2042/87
FIKTION; SCHÜLERBEFÖRDERUNGSKOSTEN
Auszug aus VG Darmstadt, 14.05.2009 - 7 K 2381/06
Auch aus dem Urteil des Hessischen VGH vom 16.05.1990 - 7 UE 2042/87 -, mit der sich der Senat - soweit ersichtlich - erstmals mit dem Problem der Erstattung von Kosten für den Schulweg zu einer anderen als der zuständigen Schule befasste, kann der Beklagte keine Argumente für seine Rechtsauffassung herleiten.
- VGH Hessen, 29.06.2010 - 7 A 1797/09
Erstattung fiktiver Schülerbeförderungskosten
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 14. Mai 2009 - 7 K 2381/06.DA (3) - den Beklagten unter entsprechender Aufhebung des Bescheides vom 21. März 2006 und des Widerspruchsbescheides vom 26. Oktober 2006 verpflichtet, der Klägerin die Beförderungskosten zu erstatten, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für den Schulweg bei einem Besuch der xxx-Schule in Rüsselsheim im Schuljahr 2004/2005 entstanden wären.Am 8. Juni 2009 hat der Beklagte gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 14. Mai 2009 - 7 K 2381/06.DA (3) - Berufung eingelegt und diese mit am 20. Juli 2009 beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingegangenem Schriftsatz vom 14. Juli 2009 begründet.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 14. Mai 2009 - 7 K 2381/06.DA (3) - aufzuheben und die Klage abzuweisen.